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14.09.2016; 19:13 Uhr
Erste Reaktionen auf das von der EU-Kommission vorgelegte Reformpaket
Viel Kritik, aber auch Lob

Die EU-Kommission hat heute ihr Reformpaket zum Urheberrecht vorgelegt (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Die deutschen Verlegerverbände begrüßen ausdrücklich den in Form eines Leistungsschutzrechts vorgesehenen Gesetzgebungsvorschlag, Presseverleger als Rechteinhaber im EU-Urheberrecht anzuerkennen. Diesen Vorschlag lobt unter anderem auch der European Publishers Council (EPC) als einer der führenden europäischen Verlage. Kritik erntet das geplante Leistungsschutzrecht insbesondere von der Internetwirtschaft.

VDZ und BDZV begrüßen die geplante Einführung eines europäischen Leistungsschutzrechts als »historisch wichtigen und notwendigen Schritt«, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsäußerung auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Auch Europas führende Zeitungsverleger loben in einer gemeinsamen Mitteilung die Initiative der EU-Kommission. Sie sind davon überzeugt, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Freiheit des Internet in keinster Weise beeinträchtigen werde. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels betont in diesem Zusammenhang, dass der Entwurf den EU-Staaten erlaube, Verlage durch gesetzliche Regelungen an den Ausschüttungen  der Verwertungsgesellschaften zu beteiligen und appelliert gleichzeitig an die Bundespolitik, eine Übergangsregelung entsprechend dem Ansatz der EU-Kommission schnell zu realisieren.

Google erklärte hingegen Onlinemedien zufolge: »Wir glauben es gibt einen besseren Weg.« Der Schlüssel für eine erfolgreiche und vielfältige Nachrichtenbranche in der EU liege »in Innovation und Partnerschaft, nicht in lähmenden Vorschriften und verordneter Förderung«. Bernhard Rohleder, Geschäftsführer des IT-Branchenverbands Bitkom, erklärt: »Das Copyright-Paket der EU-Kommission ist nicht der große Wurf.« Er warnt davor, dass das »Web ärmer würde«: »Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihrer Suche komplett entfernen.« Laut Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft, verfehle das neue Urheberrecht seinen Sinn und Zweck. Für ihn sei es »unbegreiflich«, dass nach dem deutschen Gesetzgeber nun auch die EU-Kommission den »Irrweg« eines Leistungsschutzrechts beschreite. Allen Akteuren drohe »massive Rechtsunsicherheit«.

»Aus Verbrauchersicht sind die Vorschläge der EU-Kommission eine große Enttäuschung«, erklärt Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbadns der Verbraucherzentralen (vzbv). Es bestehe aktuell eine massive Rechtsunsicherheit was das »Posten, Verlinken, Teilen oder Erstellen eines Bildes, Videos oder Textes« angehe. Dies Rechtsunsicherheit müsse dringend abgeschafft werden. »Leider findet sich hierzu kein Wort in den Vorschlägen der Kommission«, so Müller.

Dokumente:

[IUM/ct]

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