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23.10.2016; 19:36 Uhr
EU-Leistungsschutzrecht: Bundesregierung unterstützt das Vorhaben der EU-Kommission
Oettinger sieht mittelfristig Pluralität der Berichterstattung gefährdet

Die Bundesregierung macht sich für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger stark. Dies berichtet das »Handelsblatt« unter Berufung auf eine der Zeitung vorliegende Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Pläne von EU-Digitalkommissar Günther Oettinger unterstütze, ein EU-weites Leistungsschutzrecht für Inhalte von Online-Medien mit einer Schutzfrist von zwanzig Jahren einzuführen, laute die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretär Christian Lange (SPD): »Die Bundesregierung hält es für richtig, die grundsätzliche Frage, wie für einen gerechten Interessenausgleich bei der Wertschöpfung im Internet gesorgt werden kann, auch und vor allem auf europäischer Ebene zu diskutieren.« In diesem Zusammenhang würden derzeit die Regelungsvorschläge der EU-Kommission (vgl. Meldung vom 14. September 2016) geprüft.

Onlinemeldungen zufolge betonte Oettinger vergangene Woche im Gespräch mit Journalisten in Brüssel, dass die Freiheit der Meinung und der Presse durch wegbrechende Werbeeinnahmen der Verlage weltweit unter Druck stünden und dass damit mittelfristig die Pluralität der Berichterstattung gefährdet sei. »Der Erhalt der Freiheit der Presse ist Teil unserer europäischen Werte. Gute Verlage investieren in Recherche und gehen dabei ein unternehmerisches Risiko ein.« Die Kosten des Qualitätsjournalismus trügen die Verlage allein: »Wir wollen einen Teil der Einnahmen dorthin tragen, wo der Inhalt verantwortet wird.«

Die Kritik, dass vergleichbare Regelungen in Deutschland und Spanien gescheitert seien, wies Oettinger erneut zurück. »Google hat Deutschland und Spanien ausgeblendet. Aber mit ganz Europa wird das nicht gelingen.« Oettinger vertraue auf den Rückhalt von Europas Verlegerverbänden. »Ich muss mich hier auf Gewerbe, Verbände und Kammern verlassen«, entgegnete der EU-Kommissar auf den Einwand, dass es in den meisten Online-Redaktionen eben keinen Rückhalt für das geplante Modell gebe (vgl. Meldung vom 30. September 2016). 

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