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21.12.2016; 21:50 Uhr
ARD und Zeitungsverleger suchen Lösung im Streit um »Presseähnlichkeit« von Online-Angeboten
Textmenge in Angeboten der Rundfunkanstalten könnte reduziert werden

Seit Inkrafttreten der Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags im Jahr 2009, mit denen u.a. das EU-Recht umgesetzt wurde, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten Verlage nicht mit »presseähnlichen« Angeboten Konkurrenz machen dürfen, streiten ARD und Zeitungsverleger über die Rechtmäßigkeit der Online-Angebote der Sender. Wie »Heise Online« unter Berufung auf das NDR-Medienmagazin »Zapp« berichtet, soll es nun einen Lösungsvorschlag geben.

Laut Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) sehe der Kompromiss vor, dass die ARD zwei Drittel der Inhalte auf ihren Startseiten für Video- und Audiomaterial reserviere. Ein Sprecher der ARD habe bestätigt, dass es Gespräche gebe. Es sei allerdings eine »sensible Materie«, zu der sich die ARD noch nicht äußern möchte. Der BDZV hofft auf eine Entscheidung noch in diesem Jahr: »Die ARD-Intendanten müssen nun entscheiden, ob sie diesen Schritt gehen möchten.« Ziel des BDZV bleibe, dass die Textmengen in den Online-Angeboten der Sender deutlich reduziert werden.

Am 30. September 2016 hat das OLG Köln im Streit um die »Tagesschau App« entschieden, dass die App in der streitgegenständlichen Version vom 15. Juni 2011 als »presseähnlich« einzustufen sei (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016). Der für das Angebot der »Tagesschau App« zuständige NDR hat daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht (vgl. Meldung vom 26. Oktober 2016).

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