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19.01.2017; 22:45 Uhr
Verhandlung: OLG München hält »Uploaded.net« wohl nicht für schadensersatzpflichtig
Kläger halten Weg zum BGH schon jetzt für denkbar

Nach Ansicht des OLG München ist das Schweizer Unternehmen Cyando AG, Betreiberin des Online-Speicherdienst »Uploaded.net«, bei Verletzungen des Urheberrechts wohl nicht schadensersatzpflichtig. Einer Meldung von »Heise Online« zufolge lies das OLG München in der mündlichen Verhandlung vom 19. Januar 2017 seine Einschätzung erkennen, dass es eine Haftung des Sharehosters verneine, da er die Daten nicht selbst hochlade oder mit den Inhalte-Anbietern zusammenarbeite. Von einem möglichen Rechtsbruch wegen Urheberrechtsverstößen hätten die Betreiber zuvor keine Kenntnis. Das OLG München gehe aber davon aus, dass Sharehoster dazu verpflichtet seien, die Inhalte auf der Plattform auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

Die Vorinstanz hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass ein Online-Speicherdienst nach erfolgtem Hinweis auf illegal über sein Portal verbreitete Downloads auf Schadensersatz haftet, wenn er keine wirksamen Gegenmaßnahmen getroffen hat. Nach Ansicht des LG München I treffen den Sharehoster weitreichende Überwachungspflichten, da sein Geschäftsmodell die Verbreitung illegaler Downloads besonders fördere. Das Gericht stellte eine umfangreiche Mithaftung des Dienstes für Urheberrechtsverstöße seiner Nutzer fest, weil trotz Kenntnis über die illegalen Downloads weitere Rechtsverletzungen nicht verhindert worden seien. Der Online-Speicherdienst hafte als Gehilfe des Uploaders, da er keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern (vgl. auch Meldung vom 12. April 2016).

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[IUM/ct]

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