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14.03.2017; 20:54 Uhr
Gesetzentwurf: Bundesjustizministerium für härtere Regulierungen sozialer Netzwerke
Offensichtlich rechtswidrige Inhalte müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden

Bundesjustizminister Heiko Maas hat auf einer Pressekonferenz am 14. März 2017 einen ersten Vorschlag für ein Gesetz zur Regulierung von kommerziellen Sozialen Netzwerken mit mehr als zwei Millionen Nutzern vorgestellt. »Um die Unternehmen bei der Löschung strafbarer Inhalte noch mehr in die Pflicht zu nehmen, brauchen wir gesetzliche Regelungen«, so Maas.

Unter das Gesetz fallen entsprechend der Zwei-Millionen-Grenze etwa »Facebook«, »Twitter«, »Xing«, »Instagram«, »Pinterest«, »Snapchat« und »Youtube«. Durch den Entwurf sollen »gesetzliche Compliance-Regeln für soziale Netzwerke« eingeführt werden, um diese zu einer »zügigeren und umfassenderen Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern über Hasskriminalität anzuhalten«. 

Der von »netzpolitik« veröffentlichte Referentenentwurf zum »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« verlangt von den betreffenden sozialen Netzwerken insbesondere die Sperrung oder Löschung von offensichtlich rechtswidrigen Inhalten innerhalb von 24 Stunden und von anderen rechtswidrigen Inhalten innerhalb von 7 Tagen. Zuwiderhandlungen sollen dem Gesetzentwurf zufolge mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro gegen verantwortliche Personen und bis zu 50 Millionen Euro gegen das Unternehmen selbst geahndet werden. 

Der Referentenentwurf ist noch nicht mit dem Bundeskabinett abgestimmt. Auch auf europäischer Ebene will Maas den Prozess weiter vorantreiben und die Regelungsvorschläge alsbald der EU-Kommission übermitteln. 

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