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20.03.2017; 20:09 Uhr
Soziale Netzwerke: Deutscher Richterbund macht Verbesserungsvorschläge für Gesetzesvorhaben
»Vorschläge des Ministers greifen zu kurz«

Der Deutsche Richterbund sieht Verbesserungsbedarf für den kürzlich von Bundesjustizminister Heiko Maas vorgelegten Referentenentwurf zum »Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« (vgl. Meldung vom 14. März 2017). »Die Vorschläge des Ministers greifen zu kurz«, erklärt der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn laut »Heise Online«. Rechtswidrige Kommentare schnell zu löschen, könne nur eine Säule im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz sein. »Wer strafrechtliche Inhalte online stellt, der muss dafür auch effektiv strafrechtlich verfolgt werden können.«

Rebehn schlägt vor, »verbindliche Auskunftsstellen von Facebook und Co. im Inland« einzurichten, »die schnell und verlässlich auf Anfragen der Strafverfolger reagieren«. Zudem fordert er einen direkten Auskunftsanspruch gegen die Netzwerke für Opfer von Hassbotschaften. Die Netzwerke sollen demnach verpflichtet werden, die Namen anonymisierter Verfasser von Hasskommentaren an die Betroffenen herauszugeben.  

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