mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.03.2017; 20:45 Uhr
BGH zum Auskunftsanspruch der Presse
Karlsruher Richter bejahen Auskunftspflicht von juristischen Personen des Privatrechts

Ein Journalist kann auch gegenüber einem privaten Unternehmen der Daseinsvorsorge, das durch die öffentliche Hand beherrscht wird, einen presserechtlichen Auskunftsanspruch geltend machen. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 16. März 2017 (Az.: I ZR 13/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Im Fall wollte ein Journalist einem Verdacht auf verdeckte Wahlkampffinanzierung nachgehe und verlangte von der beklagten Aktiengesellschaft, welche im Bereich Trinkwasserversorgung, Energieversorgung und Abwasserentsorgung tätig ist und deren mehrheitliche Anteile von Kommunen gehalten wird, Auskunft über Abschluss, Inhalt, erbrachte Leistungen und Vergütung von Verträgen, die die Beklagte mit verschiedenen Dienstleistern abgeschlossen hat.

Das LG Essen wies die Klage ab. Das OLG Hamm verurteilte die Beklagte hingegen zur Auskunftserteilung. Auch der BGH sah das Unternehmen als auskunftspflichtige Behörde im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG NRW. Wie der BGH in seiner aktuellen Pressemitteilung ausführt, erfasse der presserechtliche Begriff der Behörde auch juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand beherrscht und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben eingesetzt werden. Eine Beherrschung in diesem Sinne sei in der Regel anzunehmen, wenn mehr als die Hälfte der Anteile der privatrechtlichen juristischen Person im Eigentum der öffentlichen Hand stehen. Die Beklagte könne sich nicht mit Recht auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen, so die Karlsruher Richter. Dem vom Kläger verfolgten Informationsinteresse komme ein größeres Gewicht als dem Interesse der Beklagten und den betroffenen Dienstleistungsunternehmen an der Geheimhaltung der Vertragskonditionen zu. Im Hinblick auf die sachgerechte Verwendung öffentlicher Mittel und die politischen Aktivitäten eines kommunal beherrschten Unternehmens bestehe ein gewichtiges öffentliches Informationsinteresse. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5833:

https://www.urheberrecht.org/news/5833/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.