mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
18.04.2017; 22:13 Uhr
Sammelklage gegen Online-Angebot des Rundfunks Berlin-Brandenburg
Zeitungsverleger wehren sich gegen »presseähnliche« Onlineangebote

Mehrere regionale Zeitungsverlage in Berlin und Ostdeutschland haben vor dem LG Potsdam Klage gegen das Internet-Angebot des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) erhoben. Medienberichten zufolge seien nach Auffassung der Kläger auf »RBB-Online« presseähnliche Nachrichtenangebote abrufbar, die in dieser Form gegen die Rechtsprechung des BGH und den Rundfunkstaatsvertrag verstießen. 

Die Klage sei notwendig gewesen, da der RBB sich geweigert habe, nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben. Erst nach der Abmahnung habe der Sender begonnen, bei presseähnlichen Textbeiträgen einen Bezug zu einer Sendung herzustellen.

Mit Urteil vom 30. September 2016 hatte das OLG Köln in dem ähnlich gelagerten Streit um die »Tagesschau-App« entschieden, dass das Angebot, wie es am 15. Juni 2011 abrufbar war, presseähnlich und damit unzulässig war. Das Gericht untersagte den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen (vgl. Meldung vom 4. Oktober 2016; Az.: 6 U 188/12 - ZUM 2017, 247).

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5850:

https://www.urheberrecht.org/news/5850/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.