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02.05.2017; 22:10 Uhr
OLG Karlsruhe: Keine Wiederherstellung der Rauminstallation »HHole for Mannheim«
Künstlerin Nathalie Braun Barends unterliegt im Rechtsstreit gegen die Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim muss die Licht- und Rauminstallationen »PHaradise« und »HHole for Mannheim« in der Kunsthalle nicht erhalten bzw. wiederherstellen. Dies hat das OLG Karlsruhe der eigenen Pressemitteilung zufolge mit zwei Urteilen vom 26. April 2017 entschieden (Az.: 6 U 207/15 und 6 U 92/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Lichtinstallation »PHaradise« war im Dach- und Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim errichtet worden. Die Installation »HHole for Mannheim« erstreckte sich über alle sieben Raumebenen des Athene-Traktes der Kunsthalle Mannheim. Im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kunsthalle waren die Installationen nicht zu erhalten und mussten abgebaut werden. 

Das OLG Karlsruhe hat das Urteil der Vorinstanz (vgl. Meldung vom 28. April 2015) grundsätzlich bestätigt. Beide Werke seien dadurch gekennzeichnet, dass sie mit den jeweiligen Bauwerken verbunden sind. Unter Abwägung der Interessen müssten im Fall der vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks die Interessen der Klägerin als Urheberin gegenüber denen der Stadt Mannheim als Eigentümerin des Gebäudes zurücktreten. Der Urheber eines mit einem Bauwerk verbundenen Kunstwerks könne grundsätzlich nicht erwarten, dass der Eigentümer mit dem Erwerb des Kunstwerks die Verpflichtung eingehen wolle, dieses für die Dauer des Urheberrechtsschutzes unter Inkaufnahme einer weitgehenden baulichen Veränderungssperre auf seinem Grundstück zu erhalten. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass die Kunstwerke in einem Kunstmuseum errichtet wurden, so die Richter. 

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