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08.05.2017; 20:47 Uhr
LG Hamburg: »Bunte« muss Schumacher Entschädigung zahlen
Falsche Berichterstattung über Gesundheitszustand

Mit Entscheidung vom 5. Mai 2017 hat das LG Hamburg Michael Schumacher wegen schwerer Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro  zugesprochen (Az.: 324 O 189/16 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Die Familie des ehemaligen Formel-1-Weltmeisters ging gegen eine Berichterstattung des Magazins »Bunte« vom 22. Dezember 2015 vor und forderte mindestens 100.000 Euro. »Es ist mehr als ein Weihnachtswunder - Michael Schumacher kann wieder gehen« lautete die Schlagzeile auf der Titelseite der Zeitschrift. 

Medienberichten zufolge sei das Gericht bei seiner Entscheidung davon ausgegangen, dass die Behauptung des Magazins, Schumacher könne wieder gehen, unwahr war. »Da er heute nicht gehen kann, ist es unwahrscheinlich, dass dies damals der Fall war«, so ein Gerichtssprecher laut »FAZ Online«. Die Anhaltspunkte für eine Gehfähigkeit, die der Informant »Bunte« nannte, seien so dürftig gewesen, dass daraus nicht auf eine Gehfähigkeit habe geschlossen werden können. Zugunsten der Zeitschrift berücksichtigte das Gericht, dass eine Recherche stattgefunden habe und es nachweislich einen Informanten gegeben habe. 

Ende vergangenen Jahres urteilte der BGH, dass der bei einem Skiunfall verunglückte Schumacher eine Presseberichterstattung über mögliche medizinische Maßnahmen nach seinem Unfall dulden muss (vgl. Meldung vom 19. Januar 2017).

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