mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.06.2017; 22:18 Uhr
Große Koalition einigt sich auf Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber offener WLANs
Kritik an erstmals festgeschriebenem Sperranspruch

Die Koalitionsfraktionen haben sich nun in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause über Nachbesserungen am »Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes«, der bereits vom Kabinett abgesegnet war, geeinigt. Der Entwurf des »WLAN-Gesetzes« sieht die weitgehende Abschaffung der Störerhaftung von Betreibern eines öffentlichen WLAN-Hotspots vor. Wie das »Handelsblatt« berichtet, haben sich CDU und SPD nun klarstellend darauf verständigt, dass WLAN-Betreiber auch weiterhin eigene Sicherheitsvorkehrungen, wie die Abfrage eines Zugangspassworts, nutzen dürfen, wenn sie das wollen. 

Urheberrechtsinhaber sollen von Hotspot-Betreibern weder Schadensersatz noch Abmahngebühren verlangen dürfen, wenn über das betreffende WLAN unerlaubt geschützte Werke verbreitet werden. Vorgesehen ist nun, dass Anbieter so genannte Nutzungssperren ergreifen können, wenn das von ihnen angebotene kabellose Internet wiederholt für rechtswidrige Zwecke missbraucht wird. Betreiber dürfen Nutzer identifizieren, müssen das aber nicht, heißt es in der Pressemitteilung des Bundestags.

Wie »Heise Online« berichtet, lehnen Providervertreter, Verbraucherschützer und Bürgerrechtler den neuen »Sperranspruch« als »systemwidrig« ab. In einer kürzlichen Anhörung im Bundestag hätten Sachverständige noch gewarnt, dass die Gefahr eines vorauseilenden »Overblocking« real sei. Sie forderten, zumindest Sperren für ganze Ports auszuschließen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5886:

https://www.urheberrecht.org/news/5886/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.