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30.06.2017; 14:53 Uhr
UrhWissG: Bundestag beschließt neues Gesetz zum Urheberrecht für die Wissenschaft
Maas: »Schaffung eines gesetzlichen Basiszugangs«

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 30. Juni 2017 den Entwurf der Bundesregierung für das »Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz« (UrhWissG) (Drucksachen 18/12329 und 18/12378) in der vom federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung vom 28. Juni 2017 (Drucksache 18/13014) angenommen.

»Es wird am 1. März 2018 in Kraft treten und reformiert die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung«, heißt es in der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Justizminister Heiko Mass erklärt, mit dem Gesetz werde ein gesetzlicher Basiszugang geschaffen, damit an Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Archiven »nicht mehr mit viel Aufwand und Bürokratie um Erlaubnis gefragt werden muss, wenn geschützte Werke genutzt werden sollen«. Gleichzeitig müsse aber die Nutzung angemessen vergütet werden.

Das Gesetz setzt die Maßgabe des Koalitionsvertrages um, eine ›Bildungs- und Wissenschaftsschranke‹ zu schaffen. Kernstück des Gesetzes sind insgesamt sechs Schrankenregelungen im neuen Unterabschnitt 4 »Gesetzlich erlaubte Nutzungen für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen«. Die neuen §§ 60a bis 60h umfassen die Vorschriften für Unterricht, Wissenschaft und Institionen wie etwa Bibliotheken, einschließlich einer neuen Vorschrift für das sog. Text und Data Mining, der softwaregestützten Auswertung großer Datenmengen. Gleichzeitig entfallen diverse, bislang bestehende Bestimmungen entweder vollständig oder teilweise.

Das Gesetzesvorhaben war bis zuletzt hoch umstritten (vgl. Meldung vom 29. Mai 2017). Insbesondere Verlage, aber auch Journalisten sehen in dem Vorhaben eine Gefahr für die Refinanzierung von Journalismus und wissenschaftlichen Publikationen. Verbände aus Forschung und Lehre hingegen begrüßen das neue Gesetz. 

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