mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.07.2017; 21:17 Uhr
Umstrittene »Einspeiseentgelte«: OLG Düsseldorf entscheidet zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber
Öffentlich-Rechtliche müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

In dem seit 2013 andauernden Rechtsstreit um »Einspeiseentgelte« für die Nutzung des Kabelnetzes durch öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 12. Juli 2017 zu Gunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden (Az.: VI-U (Kart) 16/13). Die Rundfunkanstalten müssen laut Pressemitteilung des Gerichts für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt ca. 3,5 Millionen EUR zahlen. Streitgegenständlich waren allein die Entgelte für das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016.

Die Parteien streiten darüber, ob die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet sind auf der Grundlage des im Jahr 2008 zwischen den Beteiligten geschlossenen »Einspeisevertrags« für die Verbreitung ihres Rundfunkprogramms über das Kabelnetz Entgelte zu zahlen. Im Frühjahr 2011 hatten sich die beklagten Rundfunkanstalten gemeinsam entschlossen, den Einspeisevertrag zu kündigen und keine Zahlungen mehr zu leisten. 

Das OLG Düsseldorf vertritt die Auffassung, dass der »Einspeisevertrag« nicht wirksam gekündigt worden ist. Die Kündigungserklärungen seien kartellrechtswidrig, weil sie nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten. 

Das LG Köln hatte in erster Instanz die Klage der Netzbetreiberin abgewiesen (vgl. Meldung vom 17. März 2017). Das zunächst ergangene Berufungsurteil des erkennenden Senats wurde vom BGH zum Teil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5899:

https://www.urheberrecht.org/news/5899/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.