mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.09.2017; 21:21 Uhr
EU-Urheberrechtsreform: Bundesregierung bezweifelt Rechtmäßigkeit von Upload-Filtern
Keine Anmerkungen zu EU-Leistungsschtzrecht

Nach Auffassung der Bundesregierung ist es »zweifelhaft«, ob der Vorschlag der EU-Kommission für Upload-Filter auf Online-Plattformen als Maßnahme gegen Urheberrechtsverletzungen mit den Haftungsprivilegien aus der e-commerce-Richtlinie (RL 2000/31/EG) vereinbar sei. Dies geht aus einem als vertraulich eingestuften Fragenkatalog an den Juristischen Dienst des EU-Rates hervor, der die britische Bürgerrechtsorganisation »Statewatch« veröffentlicht hat.  

Wie »Heise Online« berichtet haben bereits die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Finnland, Irland, die Niederlande, Tschechien und Ungarn zahlreiche Fragen in einem ebenfalls von »Statewatch« veröffentlichten Papier aufgeworfen. Die Fragen seien von Wissenschaftlern des Max-Planck-Instituts für Innovation und Wettbewerb in einer Stellungnahme beantwortet und das Gesetzesvorhaben als rechtswidrig eingestuft worden.

Anfang des Monats hat sich die estnische Ratspräsidentschaft zu dem Vorhaben geäußert und sich grundsätzlich für Upload-Filter ausgesprochen. Bei dem EU-weiten Leistungsschutzrecht malte die Ratspräsidentschaft zwei Optionen auf (vgl. Meldung vom 4. September 2017).

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5922:

https://www.urheberrecht.org/news/5922/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.