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02.11.2017; 20:45 Uhr
LG München I: Schily obsiegt im Äußerungsrechtsstreit gegen Özdemir
Schily's Aussage über NSU-Anschlag unrichtig zitiert

Das LG München I hat mit Urteil vom 25. Oktober 2017 einer Klage des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily gegen den Bundesvorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen, Cem Özdemir, stattgegeben (Az.: 25 O 4233/17).

Hintergrund der Klage war der Nagelbombenanschlag in der Kölner Keupstraße vom 9. Juni 2004, der im Nachgang der rechtsterroristischen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) zugeordnet wurde. Schily erklärte im Rahmen einer Pressekonferenz wörtlich vor laufender Kamera: »Die Erkenntnis, die unsere Sicherheitsbehörden bisher gewonnen haben, deuten nicht auf einen terroristischen Hintergrund, sondern auf ein kriminelles Milieu, aber die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass ich eine abschließende Beurteilung dieser Ereignisse jetzt nicht vornehmen kann.« Diese Äußerung wurde am 10. Juni 2004 in der 20-Uhr-Ausgabe der Tagesschau ausgestrahlt. Am 27. Oktober 2016 wurde ein Taschenbuch zu den Folgen der Verbrechen des NSU veröffentlicht, zu dem Özdemir ein Vorwort verfasste. Dort hieß es u.a.: »Ein terroristischer Hintergrund wurde dagegen bereits einen Tag nach dem Anschlag ausgeschlossen - von keinem Geringeren als dem damaligen Bundesinnenminister Otto Schily

Nach den Feststellungen des Gerichts werde durch die Äußerung des Beklagten der unzutreffende Eindruck erweckt, der Kläger habe seinerzeit als Bundesinnenminister vorschnell eine abschließende Fehleinschätzung kundgetan. »Nach dem Wortlaut der Äußerung des Klägers war jedoch eindeutig, dass der Kläger am 10. Juni 2004 nur eine vorläufige Einschätzung abgegeben hat, die einen terroristischen Hintergrund der Straftat gerade nicht ausschloss«, so das Gericht. Angesichts dieses Sachverhalts habe der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung seiner Äußerung im Vorwort. Sie verletze den Kläger in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

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