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11.01.2018; 21:16 Uhr
»Hate Speech«: Österreichs Oberster Gerichtshof ruft EuGH an
Entscheidung könnte Facebook's Prüfpflichten deutlich ausweiten

Mit Beschluss vom 25. Oktober 2017 will Österreichs Oberster Gerichtshof (OGH) vom EuGH geklärt wissen, ob Facebook selbsttätig nach rechtswidrigen Einträgen suchen und diese weltweit, im jeweiligen EU-Mitgliedstaat oder nur wortgleiche Einträge des fraglichen Nutzers weltweit oder nur im jeweiligen Mitgliedstaat des fraglichen Nutzers entfernt werden müssen. Zudem soll der EuGH definieren, wie Facebook mit sinngleichen Beiträgen umgehen muss (Az.: 6Ob116/17b).

Wie »Heise Online« berichtet, ging es in dem zugrundeliegenden Verfahren um beleidigende Äußerungen wie »korrupter Trampel« und »miese Volksverräterin« gegen die damalige Parteichefin der österreichischen Grünen, die über ein Fake-Profil auf Facebook verbreitet wurden.

»Der Standard« führt aus, dass es in der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (RL 2000/31/EG) heißt, dass Mitgliedstaaten Anbietern von Diensten »keine allgemeine Verpflichtung« auferlegen, übermittelte oder gespeicherte Informationen zu überwachen oder aktiv nach Rechtswidrigkeiten zu suchen. Gleichzeitig können Mitgliedstaaten von Dienstanbietern verlangen, eine »Sorgfaltspflicht« anzuwenden, um bestimmte Arten rechtswidriger Tätigkeiten aufzudecken und zu verhindern. Zur Klärung dieses vermeintlichen Widerspruchs wurde nun der EuGH angerufen. 

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