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14.01.2018; 21:23 Uhr
KEK erteilt Rundfunkzulassung für »GronkhTV« und Livestreamkanal
Live-Streaming-Angebot nun unter strengen Sende-Auflagen

Einer Mitteilung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) wurde auf ihrer 233. Sitzung entschieden, dass der Zulassung für zwei bundesweite Fernsehprogramme des beliebten Streamers Erik Range »keine Gründe der Sicherung der Meinungsvilefalt entgegenstehen«. Die von Erik Range veranstalteten Programme »GronkhTV« und »Gronkh« erhalten die Zulassung von der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM). 

Auf dem Kanal »GronkhTV« sollen ganztätig vorproduzierte Videos zum Thema Computerspiele und eSports, insbesondere in Form sogenannter »Let's Player« ausgestrahlt werden. Daneben werden über den Kanal Gronkh unregelmäßig an meheren Wochentagen Livestreams zu den gleichen Themenbereichen angeboten. Die Programme sollen über die Website gronkh.tv und über die Plattform von Twitch.tv ausgestrahlt werden. 

Noch im letzten Jahr konfrontierte die Landesmedienanstalt mehrere Live-Stream-Kanäle mit der Forderung nach einer Rundfunklizenz (vgl. Meldung vom 20. November 2017). Mit der nun erteilten Rundfunkzulassung muss Erik Range sich den wesentlich strengeren Sende-Auflagen, wie ein herkömmlicher TV- oder Radiosender, stellen. Die Zulassung hat Medienberichten zufolge »hohe symbolische Bedeutung« für weitere Livestreamer und für die ganze deutsche Steaming-Szene.

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