mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
05.03.2018; 21:33 Uhr
LG Frankfurt a.M.: Gemeinfreiheit in USA rechtfertigt nicht Zugänglichmachung in Deutschland
US-Portal errichtet Geoblockade gegen deutsche IP-Adressen als Vorsichtsmaßnahme

Das LG Frankfurt a.M. hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 9. Februar 2018 entschieden, dass das US-Portal »Gutenberg.org« mit der Bereitstellung von insgesamt 18 digitalisierten Werken der drei Autoren Heinrich Mann, Thomas Mann und Alfred Döblin die Rechte des S. Fischer Verlags in Deutschland verletzt (Az.: 2-03 O 494/14 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Das Gericht geht bei seiner Entscheidung davon aus, dass, auch wenn die Werke in den USA bereits gemeinfrei seien, dies nicht die Zugänglichmachung in Deutschland rechtfertige. Da Nutzer aus Deutschland auf die US-Seite zugreifen konnten, müssten die Beklagten die Urheberrechtsverletzung verantworten.

Das »Project Gutenberg« ist eine digitale Bibliothek, auf der Freiwillige seit 1971 mehr als 56.000 E-Books zusammengetragen haben. Darunter finden sich auch die 18 beanstandeten Titel, deren Übersetzungen in den USA vor 1923 veröffentlicht wurden und dort nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind. In Deutschland besteht jedoch noch der Urheberrechtsschutz für die Originale. Der Verlag S. Fischer hatte bereits Ende Februar 2015 von dem gemeinnützigen Archiv in den USA verlangt, die Bereitstellung der Titel online zu unterlassen. 

Die Betreiberin des Portals »Project Gutenberg Literary Archive Foundation« hat nun Online-Berichten zufolge alle Nutzer mit einer deutschen (IPv4-)Adresse ausgesperrt, da sie befürchte, dass ähnliche Klagen wegen anderer Titel folgen könnten. Die Blockade deutscher Nutzer soll nur temporär bestehen. Die Verantwortlichen des Portals halten die deutschen Gerichte für unzuständig und erklären in ihrer Stellungnahme, in Berufung gehen zu wollen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6019:

https://www.urheberrecht.org/news/6019/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.