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16.04.2018; 20:56 Uhr
Rechtskräftig: Kachelmann steht Schmerzensgeld gegen »BILD«-Zeitung zu
BGH lehnt Nichtzulassungsbeschwerde des Springer Verlags ab

Dem ehemaligen Wettermoderator Jörg Kachelmann steht ein rechtskräftiger Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 300.000 Euro gegen den Axel Springer Verlag wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung zu. Mit Beschluss vom 10. April 2018 hat der BGH eine Beschwerde des Medienhauses gegen die durch das OLG Köln nicht zugelassene Revision abgelehnt. Die abgelehnte Nichtzulassungsbeschwerde betrifft nur die gedruckte Zeitung. Onlineberichten zufolge sah der BGH keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache. Der Springer Verlag prüfe nun die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. 

Im Juli 2016 hatte das OLG Köln Kachelmann eine Geldentschädigung in Höhe von insgesamt 395.000 Euro zugesprochen (vgl. Meldung vom 13. Juli 2016). Für entschädigungswürdig hielt das OLG unter anderem Fotos, die Kachelmann im Hof der JVA Mannheim oder auf dem Gelände der Kanzlei seiner damaligen Verteidigung zeigten, aber auch Veröffentlichungen, die nicht in direktem Zusammenhang zum Strafverfahren standen. Das LG Köln hatte Kachelmann hingegen die Rekordsumme von 635.000 Euro zugesprochen (ZUM-RD 2016, 30). Ursprünglich hatte der Moderator insgesamt 2,25 Millionen Euro Entschädigung vom Springer-Konzern wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die »Bild«-Zeitung verlangt (vgl. Meldung vom 28. April 2016).

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