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19.04.2018; 22:30 Uhr
ZAK: »BILD-Livestreams sind zulassungspflichtiger Rundfunk«
Formate dürfen ohne Zulassung nicht weiter betrieben werden

Die »BILD«-Zeitung darf ihre Livestream-Angebote »Bild live«, »Die richtigen Fragen« und »Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer« nur weiter anbieten, wenn sie dafür eine Sendelizenz bekommt. Die Angebote seien als Rundfunk einzustufen, weil sie »regelmäßig anhand eines Sendeplans veranstaltet werden und auf zeitgleichen linearen Empfang ausgelegt sind«. Das entschied die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ihrer aktuellen Pressemitteilung zufolge. 

Bislang existiert für die Streams keine medienrechtliche Zulassung. Sofern nicht innerhalb von zwei Wochen ein Antrag auf Zulassung gestellt werde, wird die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Streams untersagen. 

Der Springer Verlag hält die Entscheidung der ZAK für unzutreffend. Auf Anfrage erklärte der Sprecher des Axel-Springer Verlags Christian Senft gegenüber »Golem«: »Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den genannten Formaten von Bild in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, da diese weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt sind, noch entlang eines Sendeplanes verbreitet werden.« Sobald ein Bescheid der Mabb vorliege, der die Entscheidung der ZAK umsetzt, werde der Medienkonzern prüfen, wie er darauf reagieren wird.

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