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08.05.2018; 20:51 Uhr
BVerfG: Mündliche Verhandlung um Erhebung des Rundfunkbeitrags
Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit abgelehnt

Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 24. April 2018 entschied das BVerfG, dass der Verfassungsrichter, Ferdinand Kirchof, im Rechtstreit um die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages nicht befangen ist und lehnte die Ablehungsgesuche zweier Beschwerdeführer (vgl. Meldung vom 23. April 2018) als unbegründet zurück.

Zur Begründung führte das BVerfG an, dass ein durch den Bruder des Vizepräsidenten Kirchhof erstattetes Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages nicht zu einer engen, konkreten Beziehung des Bruders zum Gegenstand des Verfahrens führe, die den Ausschluss begründen könnte. Dessen Gutachtertätigkeit biete auch keinen Anlass dafür, an der Unvoreingenommenheit von Vizepräsident Kirchhof zu zweifeln. 

Das BVerfG will nach wie vor am 16. und 17. Mai 2018 in dem seit über fünf Jahren andauernden Rechtsstreit über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages verhandeln. Die Karlsruher Richter haben sich mit insgesamt vier Verfassungsbeschwerden zu befassen. Davon betreffen drei die Erhebung des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich, eine die Beitragserhebung im nicht-privaten Bereich (vgl. Meldung vom 9. April 2018). 

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