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16.05.2018; 22:17 Uhr
OLG Hamburg bestätigt Vorinstanz im Fall Erdogan gegen Böhmermann
Böhmermanns »Schmähkritik« bleibt teils verboten

Im Verfahren über die Unterlassungsklage des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen den TV-Moderator Jan Böhmermann hat das Hanseatische Oblerlandesgericht am 15. Mai 2018 das Urteil des LG Hamburg (vgl. Meldung vom 13. Februar 2018) bestätigt (Az.: 7 U 34/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Demnach bleibt es Böhmermann untersagt, sich über Erdogan wie in Teilen des Satire-Gedichts »Schmähkritik« zu äußern. Mit dieser Entscheidung habe das Hanseatische Oberlandesgericht sowohl die Berufung Böhmermanns gegen das landgerichtliche Urteil als auch das Rechtsmittel Erdogans zurückgewiesen, der das Ziel verfolgt, Böhmermann sämtliche in dem Gedicht enthaltenen Äußerungen in Bezug auf seine Person untersagen zu lassen, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.

Es bleibt abzuwarten, ob Böhmermann, wie sein Anwalt bereits im Vorfeld im Falle einer Ablehnung durch das Oberlandesgerichts angekündigt hat, vor das BVerfG ziehen wird.

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[IUM/ct]

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