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25.05.2018; 09:57 Uhr
OLG Köln: Urheberrechtsverletzung bei Creative-Commons-Inhalten
Kein ersatzfähiger Schaden bei fehlendem »Wikimedia«-Link

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. April 2018 entschieden, dass ein Fotograf, der bei Nutzung seiner im freien Bildarchiv »Wikimedia« veröffentlichten Bilder lediglich die Verlinkung auf seine »Wikimedia«-Seite verlange, bei Missachtung der Lizenzbedingungen keinen Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 6 U 131/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).

Ein Fotograf hatte Bilder unter der Creative-Commons-Lizenz »Attribution-Share 3.0 Unported« im freien Bildarchiv »Wikimedia Commons« kostenlos zur kommerziellen wie nicht-kommerziellen Nutzung unter der Bedingung der Verlinkung auf seine »Wikimedia«-Seite samt Urhebernennung zur Verfügung gestellt. Der beklagte Seitenbetreiber hatte eines der Bilder, ohne die im Rahmen der Lizenz geforderten Angaben zu machen, übernommen. 

Das OLG Köln lehnt eine Schadensersatzpflicht bei Verletzung einer CC-Lizenz nicht grundsätzlich ab. Da der Kläger im konkreten Fall aber nur einen Link auf »Wikimedia Commons« forderte, entstehe ihm bei Fehlen des Links kein ersatzfähiger Schaden. Eine entgangene Werbewirkung lehnten die Richter ab, da sich auf »Wikimedia Commons« ausnahmslos freie, kostenlos nutzbare Bilder fänden, aber keine weiteren Lizenzangebote gegen Gebühr. Darüberhinaus habe der Kläger nicht ausreichend vorgetragen, dass er seine Bilder im fraglichen Zeitraum auch über die CC-Lizenz hinaus verwertet hatte.

[IUM/ct]

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