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22.07.2018; 22:06 Uhr
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen: Länder für Einzelfallprüfung
Neuregelung über Befreiungsmöglichkeit mit Nachweispflicht

Nach dem kürzlich ergangenen Urteil des BVerfG (Az.: 1 BvR 1675/16; vgl. Meldung vom 18. Juli 2018) rechnen die Länder mit einer Vielzahl unterschiedlicher Fälle. Dies berichten Onlinemedien. Der Erste Senat des BVerfG hat am 18. Juli 2018 die Rundfunkbeitragspflicht im Wesentlichen für verfassungsgemäß erklärt. Er hat jedoch entschieden, dass die bisherige Regelung zur Beitragspflicht auch für Zweitwohnungen gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit verstoße. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, die bestehende Regelung bis Mitte 2020 nachzubessern. 

»Es wird eine Einzelfallprüfung erfolgen müssen. Wie viele Wohnungen das betreffen kann, können wir heute noch nicht abschätzen«, zitiert »Meedia« die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab. Wir müssen prüfen, was mit Ferienwohnungen oder Datschen passiert oder Wohnungen, die Eltern zum Beispiel für ihre studierenden Kinder mieten. Hier sind eine ganze Reihe unterschiedlicher Konstellationen denkbar.«

Laut Raab müsse die Regelung um eine Befreiungsmöglichkeit für die Zweitwohnung ergänzt werden, geknüpft an einen Nachweis über die Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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