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26.09.2018; 21:43 Uhr
Ankündigung: Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht
Thema: »Medienrecht 4.0« - Eine zeitgemäße Modernisierung des Rundfunkrechts?

Am 9. November 2018 veranstaltet das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) ein Symposion zum Thema

Die Medienlandschaft hat sich im letzten Jahrzehnt ganz erheblich verändert. Der klassische lineare Rundfunk und die traditionellen Presseerzeugnisse verlieren an Reichweite, während der Zugang zu Online-Inhalten stetig zunimmt. Das bisherige Regulierungsregime ist maßgeblich in den (analogen) 1980er Jahren geprägt worden. Die Auswirkungen von Digitalisierung und Vernetzung führen es an seine Grenzen, nicht zuletzt weil es neue Anbieter und Angebote gibt und weil tradierte Anknüpfungspunkte sich grundlegend verlagern. Auf diese Veränderungen des zu regulierenden Sachbereichs muss das Recht angemessen reagieren. Das Symposion am 9. November 2018 wird deshalb untersuchen, ob es ein entsprechend adäquates »Medienrecht 4.0« gibt, das an die Stelle des klassischen Rundfunkrechts tritt. Unmittelbarer Anlass dazu sind die Novellierungen des rechtlichen Rahmens auf nationaler und europäischer Ebene.

Kommission, Rat und Parlament haben sich im Trilogverfahren auf die Novellierung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) geeinigt. Die neue AVMD-Richtlinie soll den Weg für ein faires Regulierungsumfeld für den gesamten audiovisuellen Sektor ebenen. Deshalb werden erstmals auch Videoplattformen reguliert. Bei der Fernsehwerbung soll es dagegen mehr Flexibilität geben. Verstärkt wird der Schutz Minderjähriger und zugleich soll stärker gegen problematische Inhalte – etwa die »Aufstachelung zum Hass« – in audiovisuellen Inhalten vorgegangen werden. Weiterhin soll die Neufassung europäische audiovisuelle Produktionen fördern und die Unabhängigkeit der für audiovisuelle Medien zuständigen Regulierungsstellen sicherstellen. Die von der Kommission ebenfalls angestrebte Stärkung des Herkunftslandprinzips bei Sendungen wurde vom Rat und Parlament dagegen weitgehend neutralisiert.

Im Juni 2018 haben sich die Ministerpräsidenten der deutschen Länder auf eine Reform des Telemedienauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Damit wollte man einerseits den öffentlich-rechtlichen Sendern die Möglichkeit erhalten, angesichts des veränderten Nutzerverhaltens ihre digitalen Angebote auszuweiten (insbesondere mit dem Wegfall der 7-Tage-Begrenzung) und andererseits galt es die davon tangierten Interessen der Verlage zu berücksichtigen. Unmittelbar darauf startete die Konsultation zum »Diskussionsentwurf zu den Bereichen Rundfunkbegriff, Plattformregulierung und Intermediäre« – dem »Medienstaatsvertrag«. Damit sollen Social-Media-Plattformen, Suchmaschinen oder Videoportale Teil der zu novellierenden klassischen Medienregulierung werden. Das würde das klassische Rundfunkrecht endgültig zu einem – modernen? – Medienrecht weiterentwickeln.

Das Symposion wird im ersten Panel aus wissenschaftlicher Sicht und der Perspektive der Praxis untersuchen, welcher Regulierungsrahmen für das – in bewusster Parallele gewählte – »Medienrecht 4.0« passend ist. Im zweiten Panel werden anerkannte Experten auf ihrem Gebiet die beiden jüngsten Reformen bzw. Reformvorhaben eingehend analysieren. Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Das Symposion findet am 9. November 2018 in der Zeit von 10.00 – ca. 15.00 Uhr im Literaturhaus München, Salvatorplatz 1, statt. Das Programm finden Sie hier.

Wenn Sie die Einladungen des IUM erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Institutionen:

[IUM/ct]

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