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29.11.2018; 21:41 Uhr
BGH zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in einem Museum
Verhandlung zu Licht- und Rauminstallationen »PHaradise« und »HHole for Mannheim«

Der BGH hat am 29. November 2018 darüber verhandelt, ob ein Künstler mithilfe des Urheberrechts verhindern kann, dass sein mit einem Museum fest verbundenes Kunstwerk entfernt bzw. vernichtet wird (Az.: I ZR 98/17 und I ZR 99/17). 

Die Klägerin möchte mit ihren Klagen verhindern, dass ihre eigens für das Museum angefertigten und untrennbar mit dem Museum verknüpften Kunstwerke abgebaut bzw. nicht mehr aufgebaut werden. Die Lichtinstallation »PHaradise« war im Dach- und Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim errichtet worden. Die Installation »HHole for Mannheim« erstreckte sich über alle sieben Raumebenen des Athene-Traktes der Kunsthalle Mannheim. Im Zuge von Sanierungs- und Umbauarbeiten in der Kunsthalle waren die Installationen nicht zu erhalten und mussten abgebaut werden.

Vor dem OLG Karslruhe hatte die Klägerin keinen Erfolg (ZUM-RD 2017, 609 - Volltext bei beck-online; vgl. auch Meldung vom 2. Mai 2017). Unter Abwägung der Interessen müssten im Fall der vollständigen Zerstörung oder Entfernung des Kunstwerks die Interessen der Klägerin als Urheberin gegenüber denen der Stadt Mannheim als Eigentümerin des Gebäudes zurücktreten.

Beobachter erwarten, dass der BGH nun klärt, wie sich das Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Eigentum auflösen lässt. 

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