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13.12.2018; 22:17 Uhr
EuGH-Generalanwalt: Sampling ohne Erlaubnis greift in Rechte des Tonträgerherstellers ein
Erlaubnispflicht beeinträchtigt Kunstfreiheit nicht übermäßig

In seinen Schlussanträgen vertritt EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar die Auffassung, dass die Entnahme eines Ausschnitts aus einem Tonträger zum Zweck seiner Verwendung auf einem anderen Tonträger (Sampling) ein Eingriff in das ausschließliche Recht des Herstellers sei, eine Vervielfältigung seines Tonträgers zu erlauben oder zu verbieten, wenn sie ohne seine Erlaubnis erfolge (Az.: C-476/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Nach Auffassung des Generalanwalts beschränke eine Erlaubnispflicht die Kunstfreiheit nicht in einem Ausmaß, das über die gewöhnlichen Zwänge des Marktes hinausgehe. 

Hintergrund ist der Rechtsstreit »Metall auf Metall« zwischen der Band »Kraftwerk« und dem Produzenten des Titels »Nur mir«, den Sabrina Setlur im Jahr 1997 eingespielt hat. Zur Herstellung des Titels entnahm Produzent Moses Pelham eine zwei Sekunden lange Rythmussequenz aus dem aus dem Jahr 1977 stammenden Song »Metall auf Metall« und unterlegte damit den Titel »Nur mir«. Der Rechtsstreit »Metall auf Metall« dauert mittlerweile über 20 Jahre. Zur Historie des Rechtsstreits vgl. Meldung vom 27. April 2016. Das BVerfG kippte die Entscheidung des BGH (Urteil des BVerfG vom 31. Mai 2016, ZUM 2016, 626; vgl. auch Meldung vom 31. Mai 2016). Mit seinem Beschluss vom 1. Juni 2017 hat der BGH dem EuGH eine Reihe von Fragen vorgelegt. Insbesondere möchte er wissen, ob ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht zur Vervielfältigung nach der Urheberrechts-Richtlinie (2001/29/EG) und Verbreitung nach der Vermiet- und Verleih-Richtlinie (2006/115/EG) vorliege, wenn einem Tonträger kleinste Tonfetzen entnommen und auf einen anderen Tonträger übertragen werden (ZUM 2017, 760; vgl. Meldung vom 5. Juni 2017).

Die Entscheidung des EuGH bleibt abzuwarten.

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