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28.02.2019; 20:45 Uhr
OLG Köln: Jan Böhmermann scheitert mit Klage gegen Computer Bild
Böhmermann will vor den BGH ziehen

Die Zeitschrift »Computer Bild« hatte in einem Beitrag unter der Überschrift »Leser Aktion Freenet TV DVB-T2-Receiver für HD-TV ENDLICH SCHARF« ein Foto des ZDF-Moderators Jan Böhmermann ohne dessen Einverständnis abgedruckt. 

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 21. Februar 2019 entschieden, dass der Moderator bei einer Gesamtabwägung die Veröffentlichung seines Bildes hinnehmen müsse (Az.: 15 U 46/18 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Für die Leser sei ersichtlich, dass mit dem beworbenen Receiver die vom Kläger moderierte Sendung weiterhin empfangen werden könne. Es sei aber nicht der Eindruck entstanden, der Kläger werbe selbst für das konkrete Produkt.

Der Artikel sei »jedenfalls auch als Werbung für den Receiver einzuordnen«, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. »Trotzdem sei die Veröffentlichung des Bildes zulässig, weil der Beitrag zugleich dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient habe. Die Umstellung auf die DVB-T2-Technik sei zum Veröffentlichungszeitpunkt eine Frage von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse gewesen.« Das Gericht bejahte auch den Informationsgehalt der Bildunterschrift »ENDLICH SCHARF«, da sie einerseits die Qualität des Fernsehbildes in HD und andererseits die Qualität des Klägers als Modeartors einer Satiresendung herausstelle. »Jedenfalls seit der Veröffentlichung seines Gedichts ›Schmähkritik‹ gelte  Jan Böhmermann bundesweit als ›scharfer‹ Satiriker«, so das Gericht. 

Das OLG Köln hat die Revision nicht zugelassen. Gegenüber »DWDL« kündigte Böhmermann an, Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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