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01.04.2019; 21:00 Uhr
Rundfunkbeitrag: EuGH soll Fragen zur Annahmeverpflichtung für Euro-Banknoten klären
Vorlagebeschluss des BVerwG in Leipzig

Das BVerwG in Leipzig hat dem EuGH mit Beschluss vom 27. März 2019 Fragen zur Auslegung des Begriffs des gesetzlichen Zahlungsmittels im Unionsrecht und zur Reichweite der ausschließlichen Kompetenz der Union im Bereich der Währungspolitik vorgelegt (Az.: BVerwG 6 C 5.18). 

Geklagt hatten zwei Wohnungsinhaber aus Hessen gegen den Hessischen Rundfunk (HR), weil sie ausstehende Rundfunkbeiträge bar bezahlen wollten. Der HR hatt das mit Hinweis auf seine Beitragssatzung abgelehnt, die vorsieht, dass Beiträge nur durch Lastschrifteinzug oder Überweisung bezahlt werden können. 

Bis zur Entscheidung des EuGH hat das BVerwG die beiden Revisionsverfahren ausgesetzt. Solange bleiben die bisherigen Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags in Verbindung mit den Satzungen der Rundfunkanstalten bestehen. 

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