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14.04.2019; 20:11 Uhr
Ankündigung: Symposion des Instituts für Urheber- und Medienrecht
Thema: Die ›Online-SatCab-Richtlinie‹ - Analyse und Umsetzungsmöglichkeiten

Am 3. Mai 2019 veranstaltet das Institut für Urheber- und Medienrecht (IUM) ein Symposion zum Thema:

Die »Online-SatCab-Richtlinie« - Analyse und Umsetzungsmöglichkeiten.

Ein im Dezember 2018 im Trilog vereinbarter Baustein der EU-Urheberrechtsreform ist die Richtlinie »mit Vorschriften für die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Rundfunkveranstaltern und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen« (Online-SatCab-Richtlinie). Die Satellitenrundfunk- und Kabelweiterverbreitungs-Richtlinie hat zwei Probleme der Rechteklärung bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Gegenstände im Rundfunkbereich erfolgreich adressiert: Das sachrechtliche Sendelandprinzip für Satellitensendungen leistet einen Beitrag zur rechtssicheren Lizenzierung der notwendigen Senderechte und das grundsätzlich verwertungsgesellschaftspflichtige Ausschließlichkeitsrecht bei der (grenzüberschreitenden) Kabelweiterverbreitung hat die Transaktionskosten für die Kabelbetreiber signifikant verringert. Die Richtlinie greift diese Lösungsansätze nun für bestimmte Formen der Online-Weiterverbreitung (und diesen vorausgehenden Vervielfältigungen) auf. 

Ziel der Regulierung ist es, erstens, das »Ursprungslandprinzip« auf die grenzüberschreitende Bereitstellung von Online-Diensten anzuwenden, mit denen die Sendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen ergänzt und bereichert werden. Die öffentliche Wiedergabe bzw. Zugänglichmachung sowie alle damit zusammenhängenden Annex-Vervielfältigungen dieser Zusatzdienste sind danach sachrechtlich im Mitgliedstaat der Hauptniederlassung des Rundfunkveranstalters zu lokalisieren. Die Relevanz der Neuregelung hängt entscheidend von ihrem sachlichen Anwendungsbereich ab. Zweiter Regelungsgegenstand sind die Ausschließlichkeitsrechte an der digitalen grenzüberschreitenden Weiterverbreitung der Schutzgegenstände einer nicht online erfolgenden Erstübertragung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen über geschlossene Netze. Diese Rechte werden – mit Ausnahme des Senderechts – verwertungsgesellschaftspflichtig. Die verwertungsgesellschaftspflichtige Weiterverbreitung unterliegt aber besonderen Vorgaben zum Schutz der Vertragsfreiheit der Rechteinhaber. Den Mitgliedstaaten steht es frei, auch nicht grenzüberschreitende Sachverhalte dem Regelungsmodell der SatCab-Richtlinie zu unterwerfen. Neu eingefügt werden Regeln für die Direkteinspeisung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen.

Die Kommission wollte diese Fragen ursprünglich in einer Verordnung regeln. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten nicht eingelassen. Die Richtlinie ist bis Frühjahr 2021 umzusetzen. Dabei stellen sich für den nationalen Gesetzgeber eine Reihe von praktisch wichtigen tatsächlichen Fragen: Wie sehen die Rechteflüsse und Zahlungsströme tatsächlich aus? Welche Rolle spielen dabei die nicht-urheberrechtlichen Leistungen wie Werbeeinnahmen, Einspeiseentgelte, oder sonstige technische Dienstleistungen?

Die Tagung wird die drei zentralen Regulierungsgegenstände der Richtlinie näher analysieren und verschiedenen Möglichkeiten und Perspektiven der Umsetzung beleuchten. Dazu laden wir Sie herzlich ein!

Das Symposion findet am 3. Mai 2019 in der Zeit von 10.00 – ca. 15.00 Uhr im Literaturhaus München, Salvatorplatz 1, statt. Das Programm finden Sie hier.

Wenn Sie die Einladungen des IUM erhalten möchten, können Sie sich gerne in unseren Verteiler eintragen.

Institutionen:

[IUM/ct]

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