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23.05.2019; 19:01 Uhr
Online-SatCab-Richtlinie, DSM-Richtlinie und Digitale-Inhalte-Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht
Umsetzung durch Mitgliedstaaten muss innerhalb von 24 Monaten erfolgen

Bereits am 17.5.2019 wurden die „Richtlinie (EU) 2019/789 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.4.2019 mit Vorschriften für die Ausübung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf bestimmte Online-Übertragungen von Sendeunternehmen und die Weiterverbreitung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen und zur Änderung der Richtlinie 93/83/EWG des Rates“ (Online-SatCab-Richtlinie) sowie die „Richtlinie (EU) 2019/790 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.4.2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinien 96/9/EG und 2001/29/EG“ (DSM-Richtlinie) im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Die beiden Richtlinien sind von den Mitgliedstaaten bis zum 7.6.2021 in nationales Recht umzusetzen.

Weiterhin wurde am 22.5.2019 die „Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen“ (Digitale-Inhalte-Richtlinie) veröffentlicht.

Diese regelt vertragsrechtliche Fragen der Bereitstellung digitaler Inhalte (z.B. Computerprogramme, Anwendungen, Spiele, Musik, Videos oder Texte) und digitaler Dienstleistungen (z.B. Datei-Hosting-Plattformen oder Soziale Medien), wie insbesondere die Anforderungen an deren Vertragsmäßigkeit sowie mögliche Abhilfen im Falle von Vertragswidrigkeit oder nicht erfolgter Bereitstellung. Die Umsetzungsfrist für diese Richtlinie läuft bis zum 1.7.2021, anzuwenden sind die Vorschriften ab dem 1.2.2022.

Dokumente:

[IUM/sp]

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