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25.08.2019; 17:58 Uhr
»Feindesliste«: VG Wiesbaden lehnt presserechtlichen Herausgabeanspruch ab
BKA als Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft nicht zur Herausgabe verpflichtet

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz begehrte der Kläger, ein Journalist, vom Bundeskriminalamt (BKA) im Wege des Klageverfahrens die Herausgabe einer sog. »Feindesliste«, die sich aus verschiedenen von Rechtsextremisten zusammengestellten Listen zusammensetzt. Dies berichtet das VG Wiesbaden in seiner Pressemitteilung.

Auf diesen Listen seien insgesamt ca. 25.000 Personen mit Namen und teilweise mit Adresse genannt. Der Kläger begründete sein Begehren mit einem besonderen öffentlichen Interesse an den in der Liste genannten Namen, z.B. welche Journalisten dort aufgeführt seien und ob ihnen eine Gefahr drohe. 

In der mündlichen Verhandlung vom 19. August 2019 lehnte das Gericht den Anspruch auf Herausgabe der Gesamtliste ab, weil das BKA diese Liste für den Generalbundesanwalt erstellt und dabei als »Hilfsorgan« in einem noch laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes tätig geworden sei.

Die Beteiligten erklärten daraufhin das Verfahren übereinstimmend für erledigt.

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[IUM/ct]

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