mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
20.02.2020; 08:13 Uhr
Streit um Einspeiseentgelte: Arte zur Zahlung an Kabelnetzbetreiber verurteilt
BGH hebt Urteil des OLG Karlsruhe auf

Der BGH hat in dem seit Jahren andauernden Kabelstreit über die Zahlung von Einspeiseentgelten mit Urteil vom 18. Februar 2020 entschieden, dass Arte für die Verbreitung der Programmsignale Einspeiseentgelte an die Kabelnetzbetreiber Unitymedia und Vodafone zahlen muss. Dies berichtet »JUVE«. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor. 

Seit 2011 streiten die beiden großen deutschen Kabelnetzbetreiber Vodafone - damals noch Kabel Deutschland - und Unitymedia, mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Hintergrund ist die Kündigung der Öffentlich-Rechtlichen ihrer Verträge mit den privaten Kabelnetzbetreibern zur Zahlung von Einspeiseentgelten zum Ende des Jahres 2012. Hiergegen gingen die Netzbetreiber vor, mit dem Ziel, die öffentlich-rechtlichen Sender weiter zur Entgeltzahlung für die Verbreitung ihrer Programme zu verpflichten. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten halten die Einspeisegebühr für »historisch überholt« und beriefen sich auf den im RStV vorgesehenen »Must-Carry«-Status. Die Kabelnetzbetreiber argumentieren dagegen, dass sie zwar laut RStV dazu verpflichtet seien, die Programme zu verbreiten, aber nicht kostenlos (vgl. Meldung vom 31. Juli 2012Meldung vom 29. August 2012Meldung vom 18. Dezember 2012).

Einige Sender haben sich bereits außergerichtlich mit Kabelnetzbetreibern geeinigt, so etwa Vodafone mit ARD und ZDF im Frühjahr 2018 (vgl. Meldung vom 4. April 2018).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6304:

https://www.urheberrecht.org/news/6304/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.