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24.06.2020; 16:40 Uhr
Zweiter Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien
BMJV will Art. 17 DSM-RL in neuem Gesetz umsetzen

Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat heute einen zweiten Diskussionsentwurf zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinien (DSM-RL und Online-SatCab-RL) vorgelegt. 

Zentrale Eckpunkte des Vorschlages sind einerseits ein eigenständiges neues Gesetz zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen, welches insbesondere Art. 17 DSM-RL umsetzen soll (Urheberrechts-Diensteanbietergesetz, UrhDaG-E). Ferner sollen die bereits bestehenden Vorschriften zum Urhebervertragsrecht angepasst werden, so z.B. bezüglich Fragen zur angemessenen Vergütung. Schließlich sollen Verwertungsgesellschaften in Zukunft kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung vergeben können. 

Bis Ende Juli 2020 erhalten nun die interessierten Kreise die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Stellungnahmen sollen dann auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht werden. Nach Ablauf der Frist möchte das BMJV das weitere förmliche Gesetzgebungsverfahren einleiten. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

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