mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
02.07.2020; 18:06 Uhr
Bundestag beschließt Förderung für Presseverlage
Finanzielle Unterstützung soll digitalen Wandel unterstützen

Der Bundestag hat im Zuge seiner heutigen Abstimmung über den Nachtragshaushalt zur Bewältigung der Coronakrise auch eine staatliche Unterstützung für Presseverlage beschlossen. Das berichtet das Nachrichtenportal golem.

Die Förderung soll zum einen 20 Millionen Euro umfassen, welche noch dieses Jahr ausgezahlt werden sollen. Zusätzlich seien weitere 200 Millionen Euro als "Verpflichtungsermächtigung" für die nächsten Jahre vorgesehen. Unklar bleibt jedoch, nach welchen Kriterien eine Auszahlung erfolgen soll.

Zunächst war noch eine Förderung der Zeitungszustellung in Höhe von 40 Millionen Euro geplant, welche nun jedoch nicht kommen soll.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6363:

https://www.urheberrecht.org/news/6363/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.