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16.07.2020; 17:58 Uhr
AfD-Politiker mit Eilantrag gegen Tweet erfolgreich
VG Gera zu Neutralitätsgebot für Oberbürgermeister

Der Eilantrag des AfD-Politikers Björn Höcke gegen einen Tweet des Altenburger Oberbürgermeisters vor dem VG Gera war erfolgreich. Das gab das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekannt (2 E 954/20 Ge).

Der Oberbürgermeister hatte in dem sozialen Netzwerk Twitter mit seinem Account einen Tweet verfasst in Reaktion auf einen angekündigten Besuch von Björn Höcke und Andreas Kalbitz in der Stadt Altenburg. Darin führte er aus, dass "die Neutralität eines Oberbürgermeisters [...] bei dem Besuch von zwei Nationalsozialisten auf[höre]" und dass die beiden Politiker in der Stadt nicht willkommen seien.

Das VG Gera gab dem Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsanspruch von Björn Höcke statt. Das Gericht ging davon aus, dass der Oberbürgermeister den Tweet in amtlicher Eigenschaft abgegeben habe und somit in unzulässiger Weise in den politischen Meinungskampf eingegriffen habe. Dabei betonte das VG Gera, dass der Aussage eines Oberbürgermeisters ein besonderes Gewicht zukomme und deshalb in besonderer Weise geeignet sei, die politische Willensbildung zu beeinflussen. Deshalb müsse er sich an das strikte Neutralitätsgebot für Amtsinhaber halten.

Laut Pressemitteilung drohte das Gericht dem Oberbürgermeister ferner ein Ordnungsgeld von 10.000,00 € an, sofern die Äußerung nicht gelöscht und weiter aufrechterhalten bleibt.

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