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09.09.2020; 15:17 Uhr
NetzDG: BMJV legt Evaluierungsbericht vor
Verfolgte Ziele seien "in erheblichem Umfang" erreicht worden

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat heute den Evaluierungsbericht zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) vorgelegt. Das hat das Ministerium in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.

Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zeige der Evaluierungsbericht, dass das NetzDG wirke. Man sehe "deutliche Verbesserungen beim Umgang der sozialen Netzwerke mit Nutzerbeschwerden über strafbare Inhalte". Es gebe jedoch keine Anzeichen für unerwünschte Nebenerscheinungen wie das sogenannte Overblocking. Man sehe jedoch auch noch Verbesserungsbedarf, welcher aber schon in der aktuellen Reform des 2017 in Kraft getretenen Gesetzes angegangen werde (vgl. Meldung vom 15. April 2020).

Der Bericht umfasst 45 Seiten und beruht auf einem juristischen Gutachten, den Erkenntnissen des Bundesamts für Justiz (BfJ), den von den Anbietern veröffentlichten Transparenzberichten bis zum zweiten Halbjahr 2019 und der Erfüllungsaufwandsmessung des Statistischen Bundesamts. Der Bericht wurde nun dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.

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