mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
17.09.2020; 10:59 Uhr
Bericht: Neue Vorschläge zu Urheberrechtsreform
Vorgelegter Referentenentwurf schlägt Änderungen bei Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern vor

Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" auf seinem Online-Portal berichtet, hat die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht am heutigen Tag einen neuen Referentenentwurf bezüglich der Reform des Urheberrechts vorgelegt. Darin sollen Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Vorschlägen vorgesehen sein, die insbesondere das Leistungsschutzrecht der Presseverleger sowie den Einsatz von sogenannten Uploadfiltern betreffen.

Sah der ursprüngliche Entwurf mit Blick auf das Leistungsschutzrecht von Presseverlegern noch vor, dass die lizenzfreie Nutzung eines Beitrages bei nicht mehr als acht Wörtern möglich sei (vgl. Meldung vom 5. April 2020), so wolle man seitens des BMJV laut Bericht nun den genauen Wortlaut der EU-Urheberrechtsrichtlinie übernehmen. Damit wäre nur die "Nutzung einzelner Wörter oder sehr kurzer Auszüge aus einer Presseveröffentlichung" rechtmäßig. Gegen die ursprüngliche Formulierung hatte es innerhalb der Regierung Kritik aus dem BMWi gegeben (vgl. Meldung vom 24. Juni 2020).

In dem geplanten neuen UrhDaG, welches insbesondere den rechtlichen Rahmen für den Einsatz sogenannter Uploadfilter regeln soll (vgl. Meldung vom 26. Juni 2020), sei laut "Spiegel" im Gegensatz zum ursprünglichen Entwurf eine neue Einnahmequelle für Pastiches vorgesehen. Für deren Verwendung sollen die Plattformen zukünftig an die Rechteinhaber laut Bericht "eine angemessene Vergütung bezahlen". Das angedachte "Pre-Flagging" aus dem früheren Entwurf könne nach dem jetzigen Vorschlag entfallen, sofern die Plattformen einen "Vorabcheck" einführen, in dem überprüft werden soll, ob das Werk bereits mit einem Sperrvermerk versehen wurde oder ob eine Lizenzierung vorgenommen wurde. Ansonsten soll es laut "Spiegel" bei den bisherigen Vorschlägen bleiben.

Der Bundesregierung bleibt noch bis Juni 2021 Zeit, die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6412:

https://www.urheberrecht.org/news/6412/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.