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06.04.2017; 20:39 Uhr
Bundeskabinett bringt Netzwerkdurchsetzungsgesetz auf den Weg
»Ein guter Anfang« oder »Förderung einer Löschkultur«

Am 5. April hat das Bundeskabinett den umstrittenen Gesetzentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) (vgl. Meldung vom 14. März 2017 und Meldung vom 29. März 2017) mit leichten Änderungen verabschiedet. Während die Branchenverbände eco und bitkom massive Einwände erheben, sprechen Befürworter von einem »guten Anfang« und nehmen hierbei insbesondere Bezug auf die Einführung eines obligatorischen inländischen Zustellungsbevollmächtigten sowie der Beschwerdemöglichkeit gegenüber sozialen Netzwerken.

Der eco-Verband der Internetwirtschaft spricht hingegen von einem »schwarzen Tag für das freie Internet«. Der Gesetzesentwurf zum NetzDG bedrohe die Meinungsfreiheit im Internet, befördere eine Löschkultur oder fördere Netzsperren. Insbesondere kritisiert der eco-Verband die starren Bearbeitungsfristen und die Implementierung von Conten-Filtern zum Auffinden von Kopien.

Der Digitalverband Bitkom spricht bei dem NetzDG von einem »Schnellschuss«, »bei dem heute schon klar ist, dass es mehr Schaden als Nutzen erzeugt«. Gegen Hassrede im Netz gebe es keine einfachen und schnellen Lösungen. »Vor allem müssen die Behörden personell so ausgestattet werden, dass sie ihrem Auftrag der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken ebenso nachkommen können wie im Straßenverkehr.« »Statt hoheitliche Aufgaben auf Privatunternehmen abzuwälzen, brauchen wir neben den bestehenden Maßnahmen der Unternehmen gegen rechtswidrige Inhalte im Netz ein verstärktes Engagement des Staates«, so der Bitkom.

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