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20.04.2017; 21:14 Uhr
Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum UrhWissG
Regelungen des Referentenentwurfs weitestgehend unverändert

Das Bundeskabinett hat am 12. April 2017 einen Gesetzentwurf zur Reform des Urheberwissenschaftsgesetz verabschiedet. Das »Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft« (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz - UrhWissG) soll am 1. März 2018 in Kraft treten. Durch die Regelungen würden die gegenwärtigen Urheberrechtsschranken im Bereich von Bildung und Wissenschaft deutlich erweitert.

Gegenüber dem Referentenentwurf (pfd) vom Februar (vgl. Meldung vom 1. Februar 2017) enthält der nun verabschiedete Regierungsentwurf (pdf) nur wenige Änderungen, etwa zum Umfang der erlaubten Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts (15 statt wie zuvor 25 Prozent). 

Der vorliegende Entwurf regelt, »welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen im Bereich Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung des Urhebers und sonstiger Rechtsinhaber bedarf«, erklärt das BMJV in seiner Pressemitteillung. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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