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03.07.2017; 21:04 Uhr
Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz
Maas: »Recht und Gesetz auch endlich im Netz durchsetzen«

Nach monatelanger Debatte hat der Bundestag am 30. Juni 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung vom 28. Juni 2017 (Drucksache 18/13003) verabschiedet. Das von der Bundesregierung (Drucksache 18/12727) und den Fraktionen der CDU/CSU und SPD (Drucksache 18/12356) wortgleich eingebrachte Gesetz »zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken« verpflichtet Betreiber von sozialen Netzwerken unter Androhung von Bußgeldern in Millionenhöhe, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Beschwerdeeingang zu löschen oder zu sperren (vgl. Meldung vom 6. April 2017). Für Inhalte, deren Rechtswidrigkeit nicht offensichtlich ist, gilt »in der Regel« eine Sieben-Tages-Frist. Eine Überschreitung soll möglich sein, wenn begründet mehr Zeit für die rechtliche Prüfung benötigt wird. 

Das Gesetz sieht vor, dass die Entscheidung in Zweifelsfällen an eine »anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung« delegiert werden kann. Die Einrichtung muss gesetzliche Kriterien erfüllen, staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht sein. 

Kritiker sehen in dem Gesetz die Gefahr einer »Einschränkung der Meinungsfreiheit«, des »Endes der Anonymität im Netz« und einen »Angriff auf das Vertrauen im Internet« (vgl. Meldung vom 20. April 2017).

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