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25.09.2017; 19:40 Uhr
Bundesrat gibt grünes Licht für öffentliches WLAN
Ende der Störerhaftung für Betreiber offener Internetzugänge

Der Bundesrat hat am 22. September 2017 das vom Bundestag bereits am 30. Juni 2017 verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes gebilligt (vgl. Meldung vom 28. Juni 2017). Das »WLAN-Gesetz« sieht die weitgehende Abschaffung der Störerhaftung von Betreibern eines öffentlichen WLAN-Hotspots vor. »Betreiber von Internetzugängen können ihre Dienste künftig Dritten über drahtlose lokale Netzwerke anbieten, ohne dabei befürchten zu müssen, für Rechtsverstöße von Nutzern abgemahnt oder haftbar gemacht zu werden«, erklärt der Bundesrat in seiner Pressemeldung. Das Gesetz wird nun dem Bundestagspräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. 

Das auf einen Entwurf der Bundesregierung (vgl. Meldung vom 16. September 2015) zurückgehende Gesetz stellt klar, dass Behörden WLAN-Betreiber nicht verpflichten dürfen, Nutzer zu registrieren oder ein Passwort für die Nutzung zu verlangen. Betreiber dürfen Nutzer identifizieren, müssen das aber nicht. Der Schritt soll nach Einschätzung von Experten zu mehr freien Internetzugängen in der Öffentlichkeit führen. 

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[IUM/ct]

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