mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.10.2017; 20:33 Uhr
Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten
Löschpflicht soll ab Januar 2018 gelten

Am 1. Oktober 2017 ist das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) gegen die Verbreitung von Hassbotschaften in sozialen Medien in Kraft getreten. Online-Plattformen wie Facebook, Twitter und Youtube aber auch Betreiber kleinerer Netzwerke sind verpflichtet bis Anfang 2018 ein wirksames System zum Löschen strafbarer Inhalte aufzubauen. Ab sofort müssen sämtliche sozialen Netzwerke und Telemediendienste einen inländischen Zustellungsbevollmächtigten angeben, an den Nutzer ihre Beschwerden und Behörden ihr Auskunftsersuchen richten können. So soll die Identifikation des Verletzers erleichtert und damit die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen ermöglicht werden.

Bundestag und Bundesrat hatten das NetzDG Mitte diesen Jahres beschlossen (vgl. Meldung vom 3. Juli 2017). Den Netzwerken drohen empfindliche Bußgelder sollten sie die gesetzlichen Vorgaben, beispielsweise die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens, nicht erfüllen. Wie »Spiegel Online« meldet, sollen etwa 50 Mitarbeiter des Bundesamtes für Justiz (BfJ) die Umsetzung des Gesetzes überwachen.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5927:

https://www.urheberrecht.org/news/5927/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.