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08.01.2018; 20:56 Uhr
EU-Urheberrechtsreform: Bislang unveröffentlichte Studie hält Leistungsschutzrecht für wirkungslos
EU-Kommission gibt kritische Studie nicht zur Veröffentlichung frei

Der Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Leistungsschutzrecht für Presseverleger gerät weiter unter Beschuss. Medienberichten zufolge hält die EU-Kommission eine von ihr in Auftrag gegebene kritische Studie zum Leistungsschutzrecht seit über einem Jahr zurück. Der Entwurf der Analyse mit dem Titel »Online News Aggregation and Neighbouring Rights for News Publishers« kommt zu dem Schluss, das in Deutschland und Spanien eingeführte Leistungsschutzrecht für Presseverleger sei wirkungslos, mitunter sogar kontraproduktiv.

Die Autoren der Studie empfehlen mehr Kooperation zwischen Verlagen und Aggregatoren statt Konfrontation. Anhand von empirischen Daten aus anderen Studien kommen sie zu dem Ergebnis, dass die Presseverlage von den News-Aggregatoren profitieren würden, weil sie ihnen Traffic und damit Werbeeinnahmen zuführen. Ein Rückzug von »Google News«, wie in Spanien, schade insbesondere kleinere Medien. Große Verlage konnten hingegen weder signifikante Veränderungen in ihren Gesamtbesuchszahlen feststellen, noch konnten sie ihr neues Recht »monetarisieren«. 

Eine im Auftrag des EU-Parlaments angefertigte Studie kommt zu einem vergleichbaren Ergebnis (vgl. Meldung vom 12. Oktober 2017). 

Offiziell wurde die Studie nicht abgenommen. Gegenüber »Zeit Online« bestreitet die EU-Kommission, die Studie mutwillig unter Verschluss zu halten. Das Papier müsse noch überarbeitet werden, bevor eine Entscheidung über die Veröffentlichung getroffen werde. 

Voraussichtlich Ende Januar 2018 soll der federführende Rechtsausschuss (JURI) des EU-Parlaments zum Thema abstimmen.

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