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12.03.2018; 20:51 Uhr
IM und ZPÜ schließen Gesamtvertrag über CD- und DVD-Rohlinge
Langjähriger Rechtsstreit über Urheberrechtsabgaben beigelegt

Der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und die Zentralsstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) haben ihre jahrelange rechtliche Auseinandersetzung über Vergütungspauschalen für CD- und DVD-Rohlinge (vgl. Meldung vom 20. April 2010) für die Jahre 2008 bis 2017 beigelegt. Dies teilt der IM in seiner aktuellen Pressemitteilung mit. Für die Zeit ab Januar 2018 haben sich IM und ZPÜ auf einen Gesamtvertrag geeinigt. 

Trotz Freude über den gelungenen Vertragsabschluss übt der IM Kritik am System der Privatkopievergütung: »Es ist nicht mehr zeitgemäß, da die Rechteinhaber in der digiatlen Welt umfassende Möglichkeiten zur Individualverwertung und zum Schutz ihrer Werke haben und diese auch in großem Umfang nutzen.« Hinzukomme, dass das gegenwärtige, gesetzlich vorgesehene System der Streitbeilegung ineffizient sei, da es alle Lasten einer Schiedstelle beim DPMA und einem Senat beim OLG München aufbürde, »die diese bei allem gutem Willen nicht tragen können«.

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[IUM/ct]

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