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08.05.2018; 21:25 Uhr
LG München I: Urheberrechtsverletzung durch Posten von Fotografien einer Ausstellung in Facebook-Gruppe
Geschlossene Facebook-Gruppe kann als Öffentlichkeit zu qualifizieren sein

Mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 31. Januar 2018 hat das LG München I entschieden, dass die Veröffentlichung von Fotografien einer Ausstellung in einer geschlossenen Facebook-Gruppe das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung aus §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a UrhG verletzt (Az.: 37 O 17964/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Die Gruppe mit knapp 400 Mitgliedern, welchen der Zugang, teilweise nach Rückfrage des konkreten Interesses, ohne weiteres auch gänzlich unbekannten Dritten gegenüber freigegeben wurde, sei trotz ihrer beschränkten Mitgliederzahl als Öffentlichkeit zu qualifizieren.

Etwas anderes sei dann anzunehmen, wenn zwischen den Mitgliedern untereinander oder durch den Gruppenadministrator eine persönliche Verbindung bestünde. Voraussetzung hierfür sei ein enger gegenseitiger Kontakt zwischen den Gruppenmitliedern. 

[IUM/ct]

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