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16.05.2018; 22:45 Uhr
LG Düsseldorf weist Antrag von Kachelmann auf einstweilige Verfügung gegen Alice Schwarzer zurück
Gericht verneint Persönlichkeitsrechtsverletzung

Das LG Düsseldorf hat Onlineberichten zufolge mit Entscheidung vom 9. Mai 2018 einen Antrag des ehemaligen TV-Meteorologen Jörg Kachelmann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Passagen aus einem Artikel der Feministin Alice Schwarzer in der Zeitschrift »Emma« zurückgewiesen (Az.: 12 O 45/18). 

Kachelmann wehrte sich über die Aussage Schwarzers, er sei »aus Mangel an Beweisen« vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Gegenseite betonte, in dem Artikel auf den rechtskräftigen Freispruch Kachelmanns ausdrücklich hingewiesen zu haben. Das BVerfG habe selbst ausgeführt, dass der Vergewaltigungsvorwurf nicht aufklärbar sei (ZUM-RD 2017, 16; vgl. Meldung vom 3. Mai 2016). Es müsse möglich bleiben, über Gerichtsurteile in Deutschland zu diskutieren. 

Dem folgte das LG Düsseldorf, berichtet »Legal Tribune Online«. Durch den Artikel greife »Emma« zwar in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Kachelmanns ein. Rechtswidrig sei der Eingriff allerdings nicht, weil die Meinungs- und Pressefreiheit das Persönlichkeitsrecht überwiege. Die Grenze zur Schmähkritik sei nicht überschritten. 

Dokumente:

[IUM/ct]

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