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18.07.2018; 21:13 Uhr
EGMR: Russland muss »Pussy Riot« entschädigen
Verurteilung zu Haftstrafe verstößt gegen Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat entschieden, dass die Verurteilung von drei Mitgliedern der Protestgruppe »Pussy Riot« nach einem Auftritt in der Moskauer Erlöserkathedrale im Jahr 2012 gegen die Meinungsfreiheit verstößt.

Die drei Frauen hatten mit einem »Punkgebet« gegen Wladimir Putin demonstriert. Ein russisches Gericht hatte sie dafür zu zwei Jahren Haft verurteilt. Eine von ihnen kam jedoch bereits nach wenigen Monaten frei.

Wie Online-Medien berichten, sind die verhängten Strafen nach Ansicht des EGMR unangemessen und verletzen die Meinungsfreiheit. Ferner seien die Frauen während ihres Prozesses gedemütigt worden, indem sie in von Sicherheitsleuten abgeschirmten Glaskästen aussagen mussten. Die fünf Monate lange Untersuchungshaft der Frauen sei auch unzureichend begründet gewesen. Daher komme der EGMR zu dem Schluss, dass Russland nun je 16.000 Euro Schmerzensgeld an zwei der Frauen zahlen, der dritten stehen 5.000 Euro zu. Außerdem haben die drei Aktivistinnen Anspruch auf 11.760 Euro Schadensersatz.  

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