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20.01.2019; 22:15 Uhr
BGH zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
Vorbeugende Verteidigung durch pauschale Anwalts-Warnungen kann unzulässig sein

Der BGH hat mit Urteil vom 15. Januar 2019 entschieden, dass die Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewergebetrieb eines Presseunternehmens eingreift (Az.: VI ZR 506/17 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Eine andere Beurteilung sei allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vornherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. 

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) klagte gegen eine Berliner Medienrechtskanzlei. Die Beklagte versendet an von ihr ausgewählte Verlage sogenannte presserechtliche Informationsschreiben, in denen ein rechtliches Vorgehen gegen eine etwaige Berichterstattung über gewisse Eregnisse oder Umstände in Aussicht gestellt wird. Im Streitfall kam der BGH zu dem Schluss, dass das streitgegenständliche Informationsschreiben nicht konkret genug und daher von vornherein ungeeignet war, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. 

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