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25.03.2019; 13:21 Uhr
Rundfunkfinanzierung: Die Weichen für die Reform sind gestellt
Ministerpräsidenten lassen Index-Modell prüfen

Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am 21. März 2019, prüfen zu lassen, ob sich der Rundfunkbeitrag ab dem 1. Januar 2023 mithilfe eines Indexmodells anpassen lasse (vgl. Meldung vom 5. März 2019). Dies berichten diverse Medien.

Wie ein solches Modell am Ende aussehen könnte, sei jedoch noch längst nicht klar. Die nähere Ausgestaltung sollen nun die Rundfunkreferenten in den Staats- und Senatskanzleien ausarbeiten und bis zur nächsten Ministerpräsidentenkonferenz im Juni vorlegen. Offen ist bislang insbesondere der Ausgangswert der Rundfunkgebühr und nache welchem Teuerungsindex der Beitrag steigen würde. 

ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm begrüßt das Index-Modell. Er hatte bereits im Dezember erklärt, dass die Koppelung der Rundfunkgebühr an die Infaltionsrate »am Ende ein gangbarer Weg« sein könnte (vgl. Meldung vom 7. Januar 2019). Kritik an den Reformplänen äußern die Privatsender. Der Verband Privater Medien e.V.(Vaunet) kündigte in der vergangenen Woche an, im Falle der Umsetllung juristische Schritte zu prüfen. Die Privaten befürchten, dass ARD und ZDF durch die Reform »unkontrollierte Flexibilität« erhielten. Auch der Vorsitzende der Kommission zur Ermittlung des Fianzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Heinz Fischer-Heidlberger, halte das Modell für problematisch. 

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